Rechner für Pauschalsystem (regime forfettario) in Italien - inkl. Vergleich zur normalen Besteuerung
Steuern und Sozialabgaben im italienischen Pauschalsystem berechnen
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Was ist der Pauschalsystem-Rechner?
Der Pauschalsystem-Rechner von Graber & Partner ist ein kostenloses Online-Tool zur Berechnung und zum Vergleich der steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des italienischen Pauschalsystems (regime forfettario).
Der Rechner richtet sich insbesondere an Freiberufler und Einzelunternehmer, die wissen möchten, wie hoch ihre tatsächliche Abgabenbelastung ist und wie viel Einkommen nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich verbleibt.
Im Unterschied zu einfachen Pauschalsteuer-Rechnern berechnet der Rechner nicht nur die Ersatzsteuer, sondern ermöglicht auch einen Vergleich mit dem normalen Steuersystem (regime ordinario).
Dadurch kann beurteilt werden, welches System im konkreten Fall wirtschaftlich vorteilhafter sein kann.
Der Rechner berücksichtigt insbesondere:
- Umsatz beziehungsweise Einnahmen;
- Art der Tätigkeit und Einkommenskoeffizient;
- pauschal ermitteltes Einkommen;
- Sozialversicherungsbeiträge;
- Ersatzsteuer;
- verfügbares Nettoergebnis.
Was ist das italienische Pauschalsystem (regime forfettario)?
Das italienische Pauschalsystem ist ein vereinfachtes Besteuerungssystem für natürliche Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Der wesentliche Unterschied zum normalen Steuersystem besteht darin, dass nicht der tatsächliche Gewinn aus Einnahmen abzüglich tatsächlicher Kosten berechnet wird.
Stattdessen wird das steuerlich relevante Einkommen pauschal anhand gesetzlich festgelegter Einkommenskoeffizienten ermittelt.
Das Ziel des Systems ist eine vereinfachte Verwaltung und eine erleichterte Besteuerung für kleinere selbständige Tätigkeiten.
Wie funktioniert die Berechnung im Pauschalsystem?
Die Berechnung im Pauschalsystem erfolgt nach einem festen Berechnungsmechanismus.
Die einzelnen Schritte sind:
- Ausgangspunkt sind die erzielten Umsätze beziehungsweise Einnahmen.
- Auf diese Umsätze wird der für die Tätigkeit vorgesehene Einkommenskoeffizient angewendet.
- Das Ergebnis stellt das pauschal ermittelte Einkommen dar.
- Von diesem Einkommen werden die bezahlten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen.
- Auf das verbleibende steuerpflichtige Einkommen wird die Ersatzsteuer von 5 % oder 15 % angewendet.
Vereinfacht dargestellt:
Umsatz × Einkommenskoeffizient = pauschal ermitteltes Einkommen
Danach:
Pauschal ermitteltes Einkommen – Pflichtbeiträge = steuerpflichtiges Einkommen
Anschließend:
Steuerpflichtiges Einkommen × 5 % oder 15 % = Ersatzsteuer
Beispiel: Berechnung des Einkommens im Pauschalsystem
Ein Freiberufler erzielt einen Jahresumsatz von 60.000 €. Für seine Tätigkeit gilt ein Einkommenskoeffizient von 78 %.
Die Berechnung lautet:
- Umsatz: 60.000 €
- Einkommenskoeffizient: 78 %
- 60.000 € × 78 % = 46.800 €
Das pauschal ermittelte Einkommen beträgt somit 46.800 €.
Anschließend werden die bezahlten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen.
Beispiel:
- Pauschal ermitteltes Einkommen: 46.800 €
- INPS-Beiträge: 12.200 €
- Steuerpflichtiges Einkommen: 34.600 €
Auf diese Bemessungsgrundlage wird anschließend die Ersatzsteuer berechnet:
- 15 % bei der normalen Anwendung des Pauschalsystems;
- 5 % bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Start-up-Begünstigung.
Was ist der Einkommenskoeffizient?
Der Einkommenskoeffizient ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz, der zur Ermittlung des steuerlich relevanten Einkommens im Pauschalsystem verwendet wird.
Er hängt von der ausgeübten Tätigkeit beziehungsweise vom entsprechenden ATECO-Tätigkeitskodex ab.
Der Grund dafür ist, dass unterschiedliche Tätigkeiten unterschiedliche typische Kostenstrukturen aufweisen.
Der Einkommenskoeffizient kann vereinfacht als pauschaler Abzug für betriebliche Spesen verstanden werden.
Anders als im normalen Steuersystem werden die tatsächlichen Kosten nicht einzeln geprüft und vom Umsatz abgezogen. Stattdessen berücksichtigt der Gesetzgeber bereits durch den Koeffizienten einen durchschnittlichen Kostenanteil.
Welche Einkommenskoeffizienten gibt es?
Die Einkommenskoeffizienten unterscheiden sich je nach Tätigkeitsbereich (ATECO-Kodex) und liegen aktuell zwischen 40 % und 86 %.
Ein niedriger Koeffizient bedeutet, dass der Gesetzgeber einen höheren Kostenanteil unterstellt. Dadurch fällt das steuerlich relevante Einkommen niedriger aus.
Ein hoher Koeffizient bedeutet hingegen, dass ein größerer Anteil des Umsatzes als Einkommen angesehen wird.
Tätigkeitsbereich Zugehörige ATECO-Codes Einkommenskoeffizient Lebensmittelindustrie und Getränkeherstellung (10-11) 40 % Groß- und Einzelhandel 45 – (46.2 bis 46.9) – (47.1 bis 47.7) – 47.9 40 % Mobiler Handel mit Lebensmitteln und Getränken 47.81 40 % Mobiler Handel mit sonstigen Produkten 47.82 – 47.89 54 % Baugewerbe und Immobilien (41-42-43) – (68) 86 % Handelsvertreter und Handelsvermittler 46.1 62 % Beherbergung und Gastronomie (55-56) 40 % Freiberufliche, wissenschaftliche, technische, gesundheitliche, Ausbildungs-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (64-65-66) – (69-70-71-72-73-74-75) – (85) – (86-87-88) 78 % Sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten (01-02-03) – (05-06-07-08-09) – (12-13-14-15-16-17-18-19-20-21-22-23-24-25-26-27-28-29-30-31-32-33) – (35)
(36-37-38-39) – (53) – (58-59-60-61-62-63) – (77-78-79-80-81-82) – (84) – (90-91-92-93) – (94-95-96) – (97-98) – (99)67 % Der genaue Einkommenskoeffizient muss immer anhand der konkreten Tätigkeit und des entsprechenden ATECO-Kodex geprüft werden.
Warum sind die Einkommenskoeffizienten für die Berechnung so wichtig?
Der Einkommenskoeffizient beeinflusst unmittelbar die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens und damit die endgültige Abgabenbelastung.
Beispiel:
Zwei Steuerpflichtige erzielen jeweils einen Umsatz von 50.000 €.
Person A:
- Einkommenskoeffizient: 40 %
- 50.000 € × 40 % = 20.000 € Einkommen
Person B:
- Einkommenskoeffizient: 78 %
- 50.000 € × 78 % = 39.000 € Einkommen
Obwohl beide Personen denselben Umsatz erzielen, entsteht aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeit eine deutlich unterschiedliche steuerliche Ausgangssituation.
Warum verwendet das Pauschalsystem Einkommenskoeffizienten?
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die typische Kostenstruktur verschiedener Tätigkeiten pauschal zu berücksichtigen und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen.
Der Steuerpflichtige muss daher nicht jede einzelne Ausgabe nachweisen, um den pauschalen Kostenabzug zu erhalten.
Der Vorteil:
- einfache Berechnung des Einkommens;
- weniger Verwaltungsaufwand;
- bessere Planbarkeit der Steuerbelastung.
Der Nachteil:
Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als der gesetzlich berücksichtigte Pauschalabzug, entsteht daraus kein zusätzlicher steuerlicher Vorteil.
Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung des Pauschalsystems erfüllt sein?
Das italienische Pauschalsystem (regime forfettario) kann nur angewendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Der Steuerpflichtige ist eine natürliche Person.
- Die Tätigkeit wird als Einzelunternehmen oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt.
- Die gesetzlich vorgesehene Umsatzgrenze wird eingehalten.
- Es liegen keine gesetzlichen Ausschlussgründe vor.
Kapitalgesellschaften wie beispielsweise eine GmbH oder S.r.l. können das Pauschalsystem nicht anwenden.
Welche Umsatzgrenzen gelten für das Pauschalsystem?
Eine zentrale Voraussetzung für die Anwendung des Pauschalsystems ist die Einhaltung der Umsatzgrenze.
Die aktuelle Grenze beträgt:
85.000 € Einnahmen beziehungsweise Erlöse pro Jahr
Wird diese Grenze überschritten, kann das Pauschalsystem grundsätzlich ab dem Folgejahr nicht mehr angewendet werden.
Eine besondere Regelung gilt bei einer Überschreitung von:
100.000 € Einnahmen beziehungsweise Erlöse
In diesem Fall verliert der Steuerpflichtige das Pauschalsystem bereits im laufenden Jahr, in dem die Grenze überschritten wird.
Die Grenze von 100.000 € stellt daher eine wesentliche Schwelle dar, da nicht erst zum Jahresende oder im Folgejahr ein Wechsel erfolgt.
Welche Ausschlussgründe verhindern die Anwendung des Pauschalsystems?
Auch wenn die Umsatzgrenze eingehalten wird, kann die Anwendung des Pauschalsystems ausgeschlossen sein.
Zu den wichtigsten Ausschlussgründen gehören:
Beteiligungen an Personengesellschaften oder ähnlichen Strukturen
Das Pauschalsystem kann nicht angewendet werden, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise an:
- Personengesellschaften;
- Freiberuflervereinigungen;
- Familienunternehmen
beteiligt ist.
Beteiligung an einer GmbH/S.r.l. mit ähnlicher Tätigkeit
Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann problematisch sein, wenn:
- eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 50 % besteht;
- die Gesellschaft eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit ausübt;
- zwischen der Gesellschaft und dem Steuerpflichtigen Geschäftsbeziehungen bestehen.
Die konkrete Beurteilung hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Überwiegende Tätigkeit für einen früheren Arbeitgeber
Ein Ausschlussgrund kann vorliegen, wenn eine selbständige Tätigkeit überwiegend gegenüber einem früheren Arbeitgeber ausgeübt wird.
Die Regelung soll verhindern, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis lediglich in eine selbständige Tätigkeit umgewandelt wird, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Weitere Ausschlussgründe
Weitere Ausschlussgründe können insbesondere bestehen bei:
- Anwendung bestimmter anderer Mehrwertsteuer-Sonderregelungen;
- bestimmten Tätigkeiten im Immobilienbereich;
- besteuerbares Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Pensionen über der Grenze von 35.000 € im Vorjahr;
- Überschreitung bestimmter Grenzen bei Personalkosten oder ähnlichen Aufwendungen.
Was ist die Start-up-Begünstigung mit einer Ersatzsteuer von 5 %?
Bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Ersatzsteuer von 5 % anstelle der normalen Ersatzsteuer von 15 % angewendet werden.
Die Begünstigung gilt:
- im Jahr der Tätigkeitsaufnahme;
- sowie in den vier folgenden Jahren.
Die 5-%-Besteuerung gilt jedoch nicht automatisch für jede neu eröffnete selbständige Tätigkeit.
Welche Voraussetzungen müssen für die Start-up-Begünstigung erfüllt sein?
Wesentliche Voraussetzungen sind:
- Der Steuerpflichtige darf in den drei Jahren vor Beginn der Tätigkeit keine entsprechende unternehmerische, freiberufliche oder künstlerische Tätigkeit ausgeübt haben.
- Die neue Tätigkeit darf keine reine Fortsetzung einer bereits ausgeübten Tätigkeit sein.
- Es darf keine bloße Umwandlung eines bisherigen Arbeitsverhältnisses in eine selbständige Tätigkeit vorliegen.
Beispiel: Wann kann die 5-%-Start-up-Begünstigung möglich sein?
Eine Person arbeitet bisher als Angestellter in einer Verwaltungstätigkeit und gründet anschließend erstmals eine eigene unabhängige Beratungstätigkeit mit eigenen Kunden.
Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anwendung der 5-%-Start-up-Begünstigung möglich sein.
Beispiel: Wann kann die 5-%-Start-up-Begünstigung ausgeschlossen sein?
Ein Softwareentwickler arbeitet mehrere Jahre als Arbeitnehmer für ein Unternehmen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt er denselben Kunden und dem vorherigen Arbeitgeber weiterhin die gleiche Tätigkeit als Selbständiger in Rechnung.
Da dies wirtschaftlich eine Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit darstellen kann, kann die Start-up-Begünstigung ausgeschlossen sein.
Welche Rolle spielen die Sozialversicherungsbeiträge im Pauschalsystem?
Die Sozialversicherungsbeiträge sind ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Abgabenbelastung.
Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Systeme relevant sein:
- INPS-Handwerker;
- INPS-Kaufleute;
- Gestione Separata INPS;
- berufliche Versorgungskassen (z.B. Architekten, Ingenieure, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.)
Die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt.
Vereinfacht:
Pauschal ermitteltes Einkommen – Pflichtbeiträge = Bemessungsgrundlage für die Ersatzsteuer
Gibt es eine Reduzierung der INPS-Beiträge im Pauschalsystem?
Für Handwerker und Kaufleute besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Reduzierung der INPS-Beiträge um 35 % zu beantragen.
Diese Möglichkeit betrifft insbesondere Personen, die bei der INPS-Handwerker- oder Kaufleuteversicherung versichert sind.
Ist die elektronische Rechnung im Pauschalsystem verpflichtend?
Ja. Auch Steuerpflichtige im Pauschalsystem unterliegen grundsätzlich der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung über das italienische Austauschsystem (Sistema di Interscambio – SDI).
Die frühere Ausnahme für kleinere Steuerpflichtige besteht nicht mehr allgemein.
Für wen ist der Pauschalsystem-Rechner besonders geeignet?
Der Rechner eignet sich insbesondere für:
- Personen, die eine selbständige Tätigkeit beginnen möchten;
- Freiberufler;
- Handwerker und Einzelunternehmer;
- Personen, die einen Wechsel vom Normalsystem prüfen;
- Unternehmer, die ihre tatsächliche Netto-Belastung vergleichen möchten.
Warum stellt Graber & Partner einen Pauschalsystem-Rechner zur Verfügung?
Das italienische Pauschalsystem bietet vielen Selbständigen einen einfachen und steuerlich attraktiven Einstieg in die Selbstständigkeit.
Die wirtschaftlich beste Lösung hängt jedoch immer von der individuellen Situation ab.
Mit dem Pauschalsystem-Rechner von Graber & Partner können verschiedene Szenarien verglichen und die Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen besser verstanden werden.
Hinweis zur Nutzung des Pauschalsystem-Rechners
Die Ergebnisse des Rechners dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine verbindliche steuerliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung der persönlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation.
Was versteht man unter effektiven Spesen?
Unter effektiven Spesen versteht man die tatsächlich angefallenen Kosten einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit.
Dazu gehören beispielsweise:
- Mietkosten für Büros oder Geschäftsräume;
- Software- und Lizenzkosten;
- Fahrzeugkosten;
- Material- und Wareneinkäufe;
- Reise- und Verpflegungskosten;
- Beratungskosten;
- Personalkosten und Kosten für Mitarbeiter.
Im normalen Steuersystem werden diese tatsächlichen Kosten grundsätzlich bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns berücksichtigt:
Umsatz – tatsächliche Kosten = steuerpflichtiges Einkommen
Im Pauschalsystem werden diese tatsächlichen Kosten hingegen nicht einzeln berücksichtigt.
Warum sind effektive Spesen trotz Pauschalsystem wichtig?
Auch wenn tatsächliche Kosten im Pauschalsystem steuerlich nicht einzeln abgezogen werden können, sind sie für die wirtschaftliche Beurteilung sehr wichtig.
Der Grund ist, dass der Unternehmer oder Freiberufler diese Kosten weiterhin tatsächlich bezahlen muss.
Der Rechner betrachtet deshalb nicht nur die Steuer, sondern das tatsächlich verfügbare Einkommen nach allen Belastungen.
Auch wenn die Steuerbelastung im Pauschalsystem niedrig sein kann, muss geprüft werden, wie hoch der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil nach Abzug aller Kosten ist.
Was sind analytische Spesen?
Analytische Spesen sind einzelne, konkret nachgewiesene Kostenpositionen, die im Normalsystem steuerlich berücksichtigt werden können.
Beispiele:
- Miete;
- Materialkosten;
- Maschinen und Investitionen;
- Fahrzeuge;
- Personalaufwendungen;
- externe Dienstleistungen.
Im Pauschalsystem werden diese Kosten nicht zusätzlich vom Einkommen abgezogen.
Das bedeutet:
- keine zusätzliche Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens;
- keine individuelle Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten;
- grundsätzlich kein Abzug der auf Einkäufen enthaltenen Mehrwertsteuer.
Der Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber die Kosten bereits pauschal über den Einkommenskoeffizienten berücksichtigt.
Was passiert mit der Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen?
Ein wesentlicher Unterschied zum normalen Steuersystem besteht darin, dass im Pauschalsystem die Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen grundsätzlich nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Beispiel:
- Eine Person kauft eine Maschine für 10.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Im normalen System kann die Mehrwertsteuer grundsätzlich als Vorsteuer berücksichtigt werden.
- Im Pauschalsystem bleibt die Mehrwertsteuer hingegen wirtschaftlich ein Kostenfaktor.
Dies ist bei Investitionen und kostenintensiven Tätigkeiten ein wichtiger Vergleichsfaktor.
Warum vergleicht der Rechner das Pauschalsystem mit dem Normalsystem?
Das Pauschalsystem ist nicht automatisch immer die wirtschaftlich günstigste Lösung.
Eine häufige Fehlannahme lautet:
„5 % oder 15 % Flat-Tax sind immer besser als die normale Steuerprogression.“
Für eine korrekte Beurteilung muss jedoch die gesamte Belastung betrachtet werden:
- Steuern;
- Sozialversicherungsbeiträge;
- tatsächliche Betriebskosten;
- verfügbares Nettoergebnis.
Das normale Steuersystem kann trotz höherer Steuersätze vorteilhafter sein, wenn hohe tatsächliche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können.
Wann ist das Pauschalsystem besonders vorteilhaft?
Das Pauschalsystem ist häufig besonders attraktiv für Tätigkeiten mit:
- geringen tatsächlichen Kosten;
- hoher Gewinnspanne;
- geringen Investitionen;
- weniger komplexen betrieblichen Strukturen.
Typische Beispiele:
- Berater;
- viele freiberufliche Tätigkeiten;
- Handwerker, welche vorwiegend ihre Arbeitsleistung an andere Unternehmen verrechnen (ohne hohen Materialeinsatz);
- selbständige Tätigkeiten in der Anfangsphase.
In diesen Fällen kann der gesetzliche Pauschalabzug günstiger sein als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wann kann der Vorteil des Pauschalsystems kippen?
Der Vorteil des Pauschalsystems kann geringer werden oder vollständig wegfallen, wenn die tatsächlichen Kosten wesentlich höher sind als der vom Gesetzgeber berücksichtigte Pauschalabzug.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
- Handwerks- und Produktionstätigkeiten mit hohen Materialkosten;
- Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern;
- hohen Investitionen;
- hohen Mietkosten;
- umfangreichen betrieblichen Strukturen.
In diesen Situationen kann das normale Steuersystem wirtschaftlich interessanter sein, da dort die tatsächlichen Kosten den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.
Warum ist das Pauschalsystem nicht nur eine Steuerfrage?
Bei der Wahl des Steuersystems sollte nicht nur die Höhe der Steuer betrachtet werden.
Entscheidend ist vielmehr:
Wie viel Einkommen bleibt nach allen Abgaben und tatsächlichen Kosten tatsächlich verfügbar?
Der Pauschalsystem-Rechner von Graber & Partner stellt deshalb die wirtschaftliche Gesamtbelastung dar und ermöglicht einen Vergleich verschiedener Szenarien.
Warum kann das Pauschalsystem ein attraktiver Einstieg in die Selbstständigkeit sein?
Für viele Gründer stellt das Pauschalsystem einen einfachen und übersichtlichen Einstieg in die Selbstständigkeit dar.
Die Vorteile liegen insbesondere in:
- einfacher Berechnung der Steuer;
- geringem Verwaltungsaufwand;
- vereinfachten steuerlichen Pflichten;
- niedriger und planbarer Steuerbelastung.
Gerade in der Anfangsphase ermöglicht dies vielen Selbständigen, sich auf den Aufbau ihrer Tätigkeit zu konzentrieren.
Kann das Pauschalsystem langfristig eine Wachstumsbremse sein?
Ja. Was in der Anfangsphase ein Vorteil ist, kann bei wachsender Tätigkeit zu einer Einschränkung werden, vor allem wenn Selbstständige aus "Angst" vor einer höheren Abgabenbelastung im Pauschalsystem verharren und Wachstumspotentiale ungenutzt bleiben.
- Umsatzgrenze von 85.000 €; das Unternehmen "muss" klein bleiben
- keine Berücksichtigung zusätzlicher tatsächlicher Kosten;
- kein Vorsteuerabzug;
- weniger Vorteile bei größeren Investitionen oder Unternehmensstrukturen.
Unternehmer sollten daher regelmäßig prüfen, ob das Pauschalsystem weiterhin zur aktuellen Größe und Entwicklung der Tätigkeit passt.
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Eine Übersicht aller verfügbaren Rechner finden Sie hier: Unsere Rechner im Überblick
Brutto-Netto-Rechner für Italien
Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie berechnen, welcher Nettobetrag aus einem bestimmten Bruttogehalt entsteht oder welches Bruttogehalt für ein gewünschtes Nettogehalt erforderlich ist. Der Rechner berücksichtigt typische Besonderheiten der italienischen Lohnabrechnung.
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Pauschalsystem-Rechner
Der Pauschalsystem-Rechner unterstützt Freiberufler und Selbständige bei einer ersten Einschätzung der steuerlichen Belastung im italienischen Pauschalsystem (Regime forfettario).
Taschenrechner
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Datum & Zeit Rechner
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